Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Podskalsky:Marketing nur an, wenn der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

(3) Podskalsky:Marketing erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Online, Design und Kommunikation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Podskalsky:Marketing.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann Podskalsky:Marketing diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich Podskalsky:Marketing Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, es wird eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt. Soweit Podskalsky:Marketing das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von § 2 annimmt, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Vergütung

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Podskalsky:Marketing dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Podskalsky:Marketing verfügbar sein.

(5) Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Podskalsky:Marketing dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: 6 Wochen vor Auftragsbeginn 25 %, 3 Wochen vor Auftragsbeginn 50 %.

(6) Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung nach gültigem Stundensatz.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Podskalsky:Marketing im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Podskalsky:Marketing behält sich das Eigentum an den gelieferten Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich nicht stets ausdrücklich hierauf berufen wird. Podskalsky:Marketing ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunden sich vertragswidrig verhält.

(2) Podskalsky:Marketing ist dazu berechtigt die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich zu signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren.  Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Podskalsky:Marketing und dem Kunden ausgeschlossen werden.

(3) Die Arbeiten von Podskalsky:Marketing dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Podskalsky:Marketing ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

(4) Über den Umfang der Nutzung steht Podskalsky:Marketing ein Auskunftsanspruch zu.

§ 7 Pflichten

(1) Der Kunde stellt Podskalsky:Marketing alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Podskalsky:Marketing sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

(2) Podskalsky:Marketing verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§ 8 Lieferzeit für den Versand von Werbemitteln bzw. Drucksachen

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 9 Gefahrübergang bei Versendung von Werbemitteln bzw. Drucksachen

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Arbeiten bei unserem Kunden. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten Arbeiten einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Kunden nicht verlangen.

(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

(6) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

(7) Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunden mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Verwertungesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Podskalsky:Marketing verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese an Podskalsky:Marketing gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

§ 12 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Podskalsky:Marketing angefertigt werden, verbleiben bei Podskalsky:Marketing. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Podskalsky:Marketing schuldet mit der Bezahlung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

§ 13 Media-Planung und Media-Durchführung

(1) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Podskalsky:Marketing nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Podskalsky:Marketing dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

(2) Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Podskalsky:Marketing nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für  eine Nichteinhaltung eines Schalttermins auf Grund eines verspäteten Zahlungseingangs haftet Podskalsky:Marketing nicht. Schadensansprüche vom Kunden gegen Podskalsky:Marketing entstehen hierdurch nicht.

§ 14 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

Bad Kreuznach, 01.10.2008

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Hosting

Podskalsky:Marketing ist nachstehend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde nachstehend als Auftraggeber.

1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im Voraus auf eventuelle Schadensersatzforderungen, gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. Dies kann sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine Parallelregistrierung zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung. Es wird keine Garantie für die erfolgreiche Registrierung übernommen, nur für den erfolgreichen Versuch, bzw. die erfolgreiche Recherche. Einige Whois-Server sind nicht laufend aktuell, bzw. einige Anmeldesysteme versenden die Domainanmeldung erst bei Zahlungseingang und/oder bei Überprüfung der Postzustellung durch nochmalige Bestätigung des Auftraggebers im Kundencenter. Bei hundertprozentiger Registrierung sind die Gebühren fällig.

2. Die Vergaberichtlinien des DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de / Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten.

3. Der Domaininhaber ist stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei KK-Anträgen zu berücksichtigen, da beim Wechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischen Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

4. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages ist sinnlos, verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel, welcher vom Auftragnehmer weg führt, werden EURO 25,-- Bearbeitungs- und Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers erfolgt.

4.1. Wichtige Hinweise zum Provider-Wechsel (KK), Redirect, u.s.w.
Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines KK selbst verantwortlich. Unter www.provider-wechsel.de kann der Auftraggeber stets den Bearbeitungsstand seines KK beobachten und Verzögerungen und deren Ursache erkennen. Da es sich um ein gemischt manuell/automatisches Verfahren handelt, sind gewisse Vorkehrungen einzuhalten um größere Verzögerungen auszuschließen. Reklamationen bezüglich KK sind per Einschreiben an die Geschäftsleitung zu senden, von da ab ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 10 Tagen zu rechnen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und 4 Wochen, kann jedoch nicht garantiert werden.
Beim KK ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und Identifikationsmöglichkeiten (siehe www.provider-wechsel.de) einzuhalten sind. Die gleichen Formvorschriften gelten für die Änderungen von Nameservereinträgen, sowie die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect). Auch hier sind die Vorschriften unter www.provider-wechsel.de einzuhalten, bzw. diese Formulierungsvorschläge zu verwenden. Falls der Auftraggeber eigene Formulierungen verwendet, haftet er für Missverständnisse und Interpretationsfehler, sowie den Folgen daraus.
Bei Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der KK gestellt und anschließend die Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne KK können nicht zugeordnet werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der Bearbeitung alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten. Entscheidend ist die Zustimmung des Domaininhabers, diese muss im Original vorliegen, vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Originalformulare, Aufträge per Fax, die in schlecht verwertbarem Zustand eingehen kann der Auftragnehmer verwerfen. Zu einer Rückmeldung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, was bei schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin nicht möglich ist. Wichtig ist ebenfalls der Vermerk zu welchem DE-NIC Mitglied der KK gehen soll, da sonst möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag zugestimmt wird und die Domain in falsche Hände kommt.

5. Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen, Schließungsanträgen, Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.

6. Domainlöschungen, Account-Schließung, E-Mail-Löschungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 30 Tagen nicht abgerufene eMails vom Server zu löschen. Die Größe einer E-Mail darf die Größe von 15 MByte nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen Account zu sperren oder eine Domain sofort zu schließen, Dekonnektierungen vorzunehmen, fristlos zu kündigen und / oder einem KK stattzugeben, wenn

6.1. der Jahresbeitrag trotz Mahnung per E-Mail, Brief oder Telefax ohne Zahlungseingang bleibt. Es handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar. Auf jedem Zahlungsbeleg ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Sollten bei größeren Bestellmengen von Domain- und Webspace-Accounts einzelne Zahlungen erfolgt sein, so ist der Auftragnehmer dennoch zur Sperrung oder zur Rückgabe der Domains an das De-NIC berechtigt. Es ist dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu ermitteln, welche Zahlung im Einzelfall für welchen Vorgang gedacht war. Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug bei Erhalt zahlbar, die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich festgestellten und Angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage eine Auflistung der einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten ist unzulässig. Bei Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein Rückzahlungsanspruch.

6.2. der Auftraggeber trotz Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht reagiert oder nicht erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der Description oder beim Admin C, bei der Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von Pseudonymen oder nicht existierenden Firmennamen.

6.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder sonstige Streitigkeiten anstehen. Der Auftragnehmer kann hier in eigenem Ermessen die Schließung entscheiden, wenn der Auftraggeber oder dessen Provider seine Rufnummer nicht angibt oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.

6.4. in irgendeiner Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten verstoßen wird sowie pornografische, nationalsozialistische, rassistische oder sonstige illegale Inhalte angeboten werden.

6.5. durch eine weit überdurchschnittliche Belastung des Accounts entgegen der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhöhte Kosten verursacht werden.

6.6. der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.

6.7. die Gefahr von Gebühren- bzw. Zahlungsausfällen besteht.

6.8. der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet hat, und keine Handlungsvollmacht vom Vormund oder Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluss bzw. bei der Beantragung vorgelegen hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer darüber hinaus berechtigt, die Leistungserbringung rückwirkend abzulehnen und das Vertragsverhältnis rückwirkend zu annullieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der Rechtsfähigkeit.

6.9. ein Missbrauch bereits in Einzelfällen in der Form zu erkennen ist, dass Markennamen von Dritten registriert werden und zwar nicht in dessen Auftrag und auf deren Namen, sondern auf Namen und Inhaber, die mit den betreffenden Marken oder Firmennamen gar nichts zu tun haben. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt die gesamte Vertragsbeziehung fristlos zu kündigen, alle Accounts und Server zu sperren und die betroffenen deutschen und internationalen Domains an die Inhaber zurückzugeben. Die Domaingebühr ist trotzdem vom Auftraggeber zu entrichten. Bei Gebührenausfall ist der Auftragnehmer berechtigt die Registrierkosten vom neuen Domaininhaber zu verlangen. Durch diese Maßnahme sollen Erpressungsversuche, welche das Internet häufig in Misskredit gebracht haben, verhindert werden. Strafrechtliche Schritte sind in der Regel trotzdem einzuleiten.

7. Domainreklamationen, Webspacereklamationen, Schriftform.
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen diese auch jeweils einzeln schriftlich u. nachweislich per Einschreiben / Rückschein zu Händen der Geschäftsleitung in der gemäß der AGB vorgeschriebenen Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern oder Unzufriedenheit reklamiert werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Accounts inkl. Domains zu löschen, wodurch der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten bleibt.

7.1. Im Falle der Nichtzahlung auch nur von Teilbeträgen durch den Provider oder der Gefahr von Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten von Zahlungszusagen ist der Auftragnehmer berechtigt alle Accounts zu sperren und auch alle Leistungen zu verweigern. Dazu gehört auch z.B. die zur Durchführung von KK`s und Closes erforderlichen Dienstleistungen, wie Identitätsrecherchen, Überprüfung der Durchführungsdokumente, etc. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt direkten Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag), dem Admin-C (Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen. Alle drei vorstehend erwähnten Personen haften für die Bezahlung der Domaingebühren, nicht jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider ist verpflichtet den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufzuklären. Durch die Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufgeklärt zu haben, sowie dass beide damit einverstanden waren. Sollte dies nicht der Fall sein hat eine Registrierung zu unterbleiben.

7.2. Sollte der Auftragnehmer von drohender Zahlungsunfähigkeit oder von früheren Zahlungsausfällen des Auftraggebers Kenntnis erlangen, ist der Auftragnehmer berechtigt Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Monatsumsatzes zu verlangen und bei Nichtzahlung eine Verweigerung aller Leistungen nach zweitägiger Fristsetzung bis zum Zahlungseingang vorzunehmen.

8. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen Jahresbeitrages. Schadensersatz ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller Rechtsstreitigkeiten frei.

9. Der Auftragnehmer wird als Admin C eingetragen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Ripe Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in Description und in die Ripe Handels einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Ripe, Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.

10.1 Vertragsbeendigung Domain
Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsende die Weitergabe an einen anderen Anbieter wünschen, so wird der Auftragnehmer unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern alle vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der Auftragnehmer ist bei Schließung einer Domain berechtigt, diese auf eigene Kosten zu übernehmen.

10.2 Vertragsbeendigung Serverhosting, Webspace
Nach Vertragsbeendigung (Kündigung) des Serververtrages, oder des Shared-Hosting-Webaccounts werden die Daten des betreffenden Kunden noch 4 Wochen zwischengespeichert. Danach werden alle Daten gelöscht. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet stets für entsprechende doppelte Datensicherung zu sorgen, sofern nichts anderes im Hauptvertrag vereinbart ist.

10.3 Auftragserteilung bei Löschung und KK-Anträgen
Aufträge bei Löschungen und KK-Anträgen sind stets per Original vorzulegen. Die Auftragserteilung ist eindeutig und klar in der Form zu wählen, wie die Musterbeispiele für Close (Löschung) und KK (Providerwechsel) unter www.provider-wechsel.de aufgeführt sind. Sollte der Auftraggeber von sich aus von der Vorschrift der Originalübermittlung oder der Verwendung der empfohlenen Formulierungen abweichen, haftet der Auftraggeber für eventuelle Übermittlungsfehler per Fax etc. oder Schäden welche aus Missverständnissen in Formulierungen entstehen.
Der Auftragnehmer ist in vorstehenden Fällen von jeglichen Schadensersatzansprüchen freizustellen. Für die Erteilung des Auftrages beim Auftragnehmer ist im Falle der Strittigkeit der Auftraggeber beweispflichtig.

11. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei Rechnungsstellung im Zweifel 10 Tage, es sei denn auf dem Rechnungsformular ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Die Rechnungsstellung wird per Post vereinbart.

12. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer alternativ zur Schließung der Domain auch berechtigt eine Rückgabe zum zuständigen NIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für Close und Hold ist 7 Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die Verweigerung der Leistung durch den Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

12.1 Bei internationalen Domains können Providerwechsel und Schließungen erst nach Ablauf der im Voraus bezahlten und gebuchten Vertragslaufzeit erfolgen. Durch die grundsätzliche Vorauszahlungspflicht bei ausländischen Domains und anderer Vergaberichtlinien steht im Gegensatz zu der Handhabung bei den .de-Domains das Nutzungsrecht im Falle der Nichtbegleichung dem Bezahler zu. Auf den Eigentumsvorbehalt, sowie das Dekonnektierungsrecht wird speziell nochmals hingewiesen.

13. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch bereitgestellte Robotsysteme stets ein schriftlicher Auftrag des Auftraggebers vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf Anforderung ein, bei Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen (Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf die Vorlage von Originalen bestehen.

14. Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die Umstellung zu realisieren. Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten Zahlungen zu leisten .Der Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte Erklärung bei den betroffenen DE- NIC Mitgliedern und auch beim Scheitern beim DE- NIC vorzulegen.

15. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern können nicht zu Schadenersatz führen.

16. Jede registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden, sonst erfolgt die Löschung. Die Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Nameserver bereitzustellen. Beim Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer verpflichtet eine 10 Tagesfrist einzuhalten.

17. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der Auftragnehmer einmal pro Jahr zur Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per Post, E- Mail oder Telefax zu übermitteln.

18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Pro Account ist ein Admin-C (administrativer Kontakt) Eintrag möglich.

Allgemein gültige Bestimmungen

20. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, dass erotische Publikationen oder Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das Dreifache des Durchschnitts von 1000 vergleichbaren Webhostingkunden benötigen. Im letzteren Fall ist der Auftragnehmer berechtigt Überbuchungen / Trafficbegrenzungen durchzuführen und eine Berechnung des Traffic in der Größenordnung von EURO 0,0046 / Gbyte an den Auftragnehmer vorzunehmen. Bei Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und Nichterreichbarkeit können Auftraggeber direkt angerufen und betreut werden.

21. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei Monate nicht nachkommen, so hat der Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist ohne weitere Vorankündigung berechtigt, Server, Nameserver, Standleitungen und E-Mail-Dienste zu sperren, sowie Domains zu schließen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu schließen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens nicht auffindbar ist.

21.1 Bei Doppel- oder Überzahlung des Kunden erfolgt eine Gutschrifterteilung zur Anrechnung auf spätere Rechnungen. (Auftragserweiterungen, Folgejahr, etc.). Bitte vermeiden Sie derartige Fehler im Eigeninteresse, da somit Mehraufwand verhindert werden kann.

22. Monatsbeträge unter EURO 10,- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus berechnet, Beiträge unter EURO 30,- quartalsweise. Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.

23. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations- und Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem Auftragnehmer zustehen.

24. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module außerhalb der vorhandenen Programm- Bibliothek. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein.

25. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit beschränkt. Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung zu reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht Erreichbarkeit eines Partnerproviders über mehrere Monate hinweg, ist der Auftragnehmer zur Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu hosten.

26. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem sonstigen Geschäftsverlauf erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer u.a. im Internet unter http://www.olaf-podskalsky.de/agb.html zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

27. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail Adresse und Download-URL kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und Multimediabereich (Internetjahr = 6 Jahre) sowie der dadurch laufend erforderlichen Anpassungen und Änderungen könnte sich eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im Einzelfall vorzunehmen.


28. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf die Formerfordernis.

29. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren, Systeme und Standards zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile entstehen. Der Vertrag kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht, der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. Im Falle von Firmenverkauf, einer Firmenverlagerung oder Outsourcing (Auftragsvergabe) auch ins Ausland ist der Auftragnehmer berechtigt Rechte und Pflichten der Aufträge mit dem Auftraggeber an Dritte weiterzugeben. Selbstverständlich muss die Leistungserbringung in der bisherigen Form uneingeschränkt weiter gewährleistet sein. Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragsteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.

30. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von Zugangskennungen u. Passwörtern.

31. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und Internetdienstleister gemäß dem gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und gemäß §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstöße nicht haftet.

32. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sowie Reklamationen jeder Art, sind innerhalb von 2 Tagen nach Kenntniserhalt per Einschreiben/Rückschreiben an die Adresse der Geschäftsleitung anzuzeigen. Korrespondenz mit anderen Mitarbeitern, Supportcenter, etc. kann wegen des immensen Aufkommens an Schriftverkehr nicht berücksichtigt werden. E-Mails sind im Zweifelsfall schwer nachvollziehbar und können als Reklamationsgrundlage nicht anerkannt werden. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die endgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs. Bei Differenzen und Unklarheiten im Bestellverfahren kann der Auftragnehmer die Bezahlung stets als Willensbekundung des Auftraggebers werten.

33. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Server, die in Deutschland übliche Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige Personalbereitschaft Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.

34. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern ß extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.

35. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden Domains nebst Inhalten der Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.

36. Sollte der Trafficbedarf den durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer um mehr als das Dreifache übersteigen, ist der Auftragnehmer berechtigt die überhöhten Kosten durch Werbeeinbindungen auf den Seiten des Auftraggebers auszugleichen. Die Werbeeinblendungen darf der Auftragnehmer selbst vornehmen. Sollte der Auftraggeber diesbezüglich nicht mitwirken und sich weigern ist der Auftragnehmer berechtigt den betreffenden Nutzeraccount fristlos zu löschen.

37. Wenn beim Einstellen von Servern und Anschließen von Standleitungen keine gesonderten Verträge gefertigt werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich im Wesentlichen an den branchenüblichen Gepflogenheiten orientieren. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Servers, die Vertragsmindestlaufzeit ist 12 Monate. Die Verlängerung ist jeweils wieder für 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Preis pro Server ist EURO 250,00 zzgl. MwSt. pro Monat, die Einrichtungsgebühr beträgt EURO 350,00 zzgl. MwSt. pro Server. Wenn der Kunde den Server selbst gekauft hat, reduziert sich der monatliche Mietbetrag um EURO 25,00 Finanzierungskosten. Der Preis für den Traffic ist EURO 19,00 zzgl. MwSt. für jedes angefangene GByte. Der Auftragnehmer ist bei mehreren Servern berechtigt den Traffic gemeinsam zu zählen. Bei Unklarheiten und Differenzen wird der Gesamttraffic durch die Anzahl der Rechner ungeachtet der Laufzeiten und spezifischen Gegebenheiten ermittelt. Beim Abholen von Servern gleich aus welchem Grund ist der Geschäftsleitung mindestens 1 Woche vorher Bescheid zu geben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Nichtzahlung von seinem gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Abholung von Servern unter der Laufzeit von 12 Monaten wird der Rechnungsbetrag für die gesamte Laufzeit fällig.

Wiederholung Punkt 29
Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Teil in Kraft. Die unwirksam gewordenen Vertragsteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Der Gerichtsstand ist Bad Kreuznach.